Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der mpm Fachmedien und Verlagsdienstleistungen.

STAND: Juni 2014

 

1. Geltung
Mit der Annahme der Lieferung erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit nachstehender Bedingungen an. Die Bedingungen gelten ausschließlich  - auch wenn den Bedingungen des Käufers nicht widersprochen wird - für alle Liefe-rungen und Leistungen, es sei denn, daß abweichende  Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind.

2. Angebote, Auftragsbestätigungen
Angebote sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn Sie vom Verkäufer angenommen und schriftlich bestätigt sind. Ein Auftrag gilt erst mit schriftlicher oder per Telefax übermittelter  Auftragsbestätigung als ange-nommen. Im Falle sofortiger Lieferung  gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung. An den erteilten Auftrag ist der Käufer 4 Wochen gebunden. Änderungen der Produkt-versionen  und Ausstattungen im Sinne des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten,  sofern dadurch der Vertrags-gegenstand keine für den Käufer unzumutbare Änderung erfährt.

3. Lieferfristen, Gefahrenübergang
Angegebene Lieferfristen sind nur als annähernd zu betrachten und  rechnen vom Tage des Auftragseingangs bzw. der völligen Klarstellung  des Auftrags an. Eine Verpflichtung zur Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen  wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Erstellungs- bzw.  Konfek-tionierungsvorganges beim Verkäufer oder seinen Unterlieferanten übernommen. Die Folgen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Transportschwierigkeiten sowie alle unvorherseh-baren Umstände, die die Herstellung, Konfektionierung oder Lieferung der Waren beim Verkäufer oder seinen Unter-lieferanten erheblich erschweren, entbinden den Verkäufer  von der Verpflichtung zur Lieferung und geben ihm das Recht, Lieferungen  ohne Schadensersatzgewährung und ohne Nach-lieferungsverpflichtung  einzustellen.
Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt, sobald die Ware einem Transportunternehmen übergeben wurde. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer  die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden  hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Der Abschluß von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen. Bei Sendungen an den Verkäufer trägt der Käufer jedes Risiko,  insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware beim Verkäufer.

4. Versand und Lieferung
Die Lieferung erfolgt gegen Berechnung der Versandkosten. Die jeweiligen Versandkosten sind den aktuell gültigen Preislisten bzw. dem jeweils aktuellen Angebot zu entnehmen. Eine Demo-Schutzgebühr wird dem Kunden bei Bestellung der betreffenden  Programm-Vollversion gutgeschrieben. Bei Bestellungen unter 50,- Euro Auftragswert, mit Ausnahme der Bestellung von Demover-sionen, wird eine  Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro (ohne MwSt.) in Rechnung gestellt. Die Kosten für den Versand trägt der Kunde, soweit dies nicht schriftlich anders vereinbart wurde. Der Versand erfolgt nach Ermessen des Verkäufers und ohne Gewähr für die billigste Verfrachtung. Sämtliche Sendungen und eventuelle Rücksendungen gehen auf Kosten  und Gefahr des Käufers.


5. Preise und Zahlung
Alle Preise - soweit nicht anders angegeben - verstehen sich in Euro ohne  die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Soweit eine längere  Lieferfrist als vier Monate ab Vertragsabschluß vereinbart ist, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein  netto. Bei Sonderkonditionen, Schulungsgebühren und Kundendienstleistungen  ist das Zahlungsziel sofort rein netto. Nach Überschreiten des Zahlungsziels werden Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweils geltenden Diskontsatz  der Landeszentralbank, mindestens jedoch 7% p.a. berechnet.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum des Verkäufers.  Sie darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang, entweder gegen Barzahlung oder durch Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes veräußert  werden.

7. Haftung für Sachmängel
Soweit gesetzlich zulässig, wird für Mängelfolgeschäden  jeglicher Art eine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht übernommen.

8. Mängelrügen
Der Käufer hat Beanstandungen wegen Mängeln oder Beschaffenheit  der gelieferten Ware unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Erhalt der Ware dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Verkäufer nach seinem Ermessen die Wahl, entweder die Mängel zu beseitigen, die Ware zurückzunehmen und in angemessener Zeit kostenlosen Ersatz zu leisten oder den Minderwert  der Ware gutzuschreiben. Bei Softwareprodukten, die eine persönliche  Lizenzierung des Anwenders vorsehen, ist die Registrierung des Kunden mittels Registrierkarte oder Nutzungs- bzw. Lizenzvertrag Vorbedingung für die Bearbeitung von Beanstandungen.

9.  Gewährleistungen
Bei Software gewährleistet der Verkäufer für einen Zeitraum  von 90 Tagen nach dem Ersterwerb, dass die Speichermedien und Dokumentationen  frei von Material- und Verarbeitungs-fehlern sind. Die Gewährleistung ist auf den Ersatz des fehlerhaften Speichermediums oder der fehlerhaften Dokumen-tation begrenzt. Der Ersatz eines weitergehenden Schadens ist  ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden durch entgangenen Gewinn, Datenverlust oder fehlende Benutzbar-keit der Software sowie für  mittelbare oder Mängelfolgeschäden. Die Beschränkung behält  ihre Gültigkeit auch für den Fall, daß der Verkäufer  besondere Kenntnis von der Möglichkeit eines Schadensfalls hatte.  Die Haftung des Verkäufers ist für den entstandenen Schaden maximal auf den Preis der Software oder das für das Nutzungsrecht  an der Software gezahlte Entgelt begrenzt. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, fehlerfreie Software zu produzieren,  daher übernimmt der Verkäufer keine Garantie für die Fehlerfreiheit der Software oder der Dokumentation und steht auch nicht für das Erreichen von Kundenstandards oder die Befriedigung von Kundenbedürfnissen ein.

10.  Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung als in Punkt 10 vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.  Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten,  Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

11.  Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck- und Wechselklagen, ist Gießen. Im Falle der Abtretung von Forderungen an eine Inkassostelle ist es der Sitz dieser Inkassostelle.

12.  Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen  berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Mündliche  oder stillschweigend gegebene Zusagen, die im Gegensatz zu diesen Bedingungen  stehen, sind unwirksam.